Monatsarchiv 5. Juni 2025

Familienverbände ziehen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

(Berlin/Straßburg). Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) unterstützen gemeinsam die Beschwerde eines sozialversicherten Elternpaars mit vier minderjährigen Kindern vor dem EGMR gegen die Nichtberücksichtigung ihrer Kindererziehung bei der Beitragserhebung zur Renten- und Krankenversicherung.
„Die umlagefinanzierten Systeme der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung beruhen auf zwei Leistungen, um dauerhaft bestehen zu können: auf den Geldleistungen der Beitragszahler und auf der Erziehung von Kindern. Bisher wird die Bedeutung der Kindererziehung nur völlig unzureichend berücksichtigt“, äußert Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbundes. „Als Ausgleich für diese Schieflage braucht es in der Sozialversicherung einen Kinderfreibetrag, der sicherstellt, dass auf das Existenzminimum von Kindern keine Sozialabgaben erhoben werden. Im Steuerrecht ist das eine Selbstverständlichkeit und verfassungsrechtliche Vorgabe“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des DFV.

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