Drei Musterverfahren des Freiburger Familienbundes sind beim Bundessozialgericht (BSG) seit Oktober 2012 mit den Aktenzeichen B 12 KR 5/12 R, B 12 KR 6/12 R und B 12 KR 15/12 R anhängig.
Eine mündliche Verhandlung erfolgte am 30.09.2015. Die Klage wurde abgewiesen. Klar ist: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet mitten in der gesellschaftspolitischen Diskussion, ob die derzeitige Pflege-, Renten- und Krankenversicherung verfassungskonform ist. Prüfmaßstab ist neben dem Artikel 6 „Ehe und Familie“ des Grundgesetzes besonders der Artikel 3 „Gleichheit vor dem Gesetz“, hier: Versicherte mit und ohne Kinder.
Bis heute leisten 14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern einen doppelten Beitrag für die Sozialversicherungen. Beitragsgerechtigkeit setzt Kinderfreibeträge in den Sozialversicherungen voraus. Ähnliches kennen wir aus dem Steuerrecht: Wenn jemand drei Kinder hat, bekommt er drei Mal den Kinderfreibetrag. Bei den Sozialversicherungen ist das nicht so. Weil wir die Beitragsgerechtigkeit bisher nicht haben, müssen Eltern Beiträge einzahlen wie jeder andere gesetzlich Versicherte – und das, obwohl sie für ein Kind, für drei oder fünf Kinder sorgen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2001 im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern derzeit über Gebühr belastet werden, da neben den Geldbeiträgen auch die Erziehung von Kindern ein wichtiger Beitrag zur den Sozialversicherung ist, der ebenfalls berücksichtigt werden muss. Der Gesetzgeber wurde damals verpflichtet auch die Kranken- und Rentenversicherung auf die Frage der Familiengerechtigkeit hin zu prüfen. Doch diese Prüfung fand nie statt. Das muss beendet werden! Deshalb rufen der Familienbund der Katholiken und der Deutsche Familienverband mit der Kampagne „Elternklagen“ gemeinsam zum Widerspruch auf. Wir fordern Eltern auf, einen Antrag zur Reduzierung ihrer Beiträge zu stellen. Nähere Infos gibt es unter www.elternklagen.de.