Jahresarchiv 18. Dezember 2020

Familienbund fordert Elternzeit und Elterngeld statt Homeoffice

Der Familienbund der Katholiken fordert zu Beginn des zweiten coronabedingten Lockdowns eine deutlich stärkere Unterstützung von Familien. „Die bisherigen familienfördernden Maßnahmen in der Pandemie sind unzureichend, gerade auch dann, wenn – was absehbar ist – die aktuellen Schul- und Kitaschließungen über die Weihnachtsferienzeit hinausgehen werden“, sagte der Präsident des Familienbunds, Ulrich Hoffmann, am Donnerstag in Berlin.

Konkret fordert der Verband vor allem die Einführung einer Corona-Elternzeit und eines Corona-Elterngeldes. Hoffmann warnte davor, dass sich die Mehrfachbelastungen für Familien aus dem ersten Lockdown im Frühjahr wiederholen könnten. Die Forderungen sind Teil eines Zehn-Punkte-Plans, den der Familienbund schon zuvor veröffentlicht hatte. Unter anderem spricht sich der Verband für einen nationalen Familiengipfel sowie Leitlinien für mehr Geld und Personal an Schulen und Kitas aus.

Vollständige Meldung des Bundesverbands

Kinderkirche daheim

In vielen Pfarreien gibt es Kleinkinder-Gottesdienste, die aber während der Corona-Pandemie aus Infektionsschutzgründen nicht stattfinden können. Deshalb hat die Fachstelle Ehe und Familie im Bistum Regensburg die Rubrik „Kinderkirche daheim“ entwickelt, in der viele Materialien zu finden sind, um ab dem 1. Advent die Kinderkirche zu Hause zu feiern. Wöchentlich werden die Materialien ergänzt.

Kinderkirche daheim

Geplante Elterngeldreform fehlt der Ehrgeiz

Trotz kleiner Verbesserungen halbherzig, zuweilen kleinlich und mehr arbeitsmarkt- als familienorientiert – der Familienbund der Katholiken kritisiert die Elterngeldreform der Bundesregierung und vermisst den nötigen großen Wurf. Das macht der Verband heute in einer öffentlichen Anhörung vor dem Familienausschuss des Deutschen Bundestages deutlich. Dennoch verbessere der Gesetzentwurf nach Ansicht des Verbandes an einigen Stellen die bisherigen Elterngeldregelungen ein wenig. So begrüßt der Familienbund grundsätzlich die Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus und die Anerkennung von Elterngeldmonaten bei Eltern frühgeborener Kinder. Dass viele Familien von der Mini-Reform profitieren werden, glaubt der Familienbund allerdings nicht. Dafür seien die Anpassungen zu geringfügig, die Materie zu komplex und die Antragsverfahren zu kompliziert. Daran änderten auch inzwischen digitale Antragsverfahren für Eltern nichts. Mit einer wesentlich höheren Inanspruchnahmequote beim Partnerschaftsbonus, dem Herzstück der Reform, rechnet allerdings selbst die Bundesregierung nicht: Mehrkosten weist der Gesetzentwurf nicht aus. Der Familienbund fordert, das Mindestelterngeld um 50 Prozent auf 450 Euro pro Monat zu erhöhen, beim Elterngeld Plus auf 225 Euro. „Die Anhebung des Mindestelterngeldes ist auch deswegen überfällig, weil der Betrag in Höhe von 300 Euro bereits seit 1986 konstant ist. Bereits die Vorgängerregelung des Elterngeldes – das Erziehungsgeld – sah eine Zahlung in dieser Höhe vor, von damals 600 DM“, sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin.

Kinderrechte im Grundgesetz?

„Kinderrechte“ im Grundgesetz? Immer wieder taucht die Forderung auf, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Was auf dem ersten Blick charmant aussieht und man auch nicht dagegen sein könnte, hat einen (oder mehrere) Haken:

Es gibt keine Schutzlücke im Grundgesetz: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach in seiner Rechtsprechung bestätigt, dass Kinder schon immer Träger aller Grundrechte waren und sind. Der Gesetzgeber betrachtet Kinder auch nicht als Objekt. Im Gegenteil, bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden.
„Kinderrechte“ hebeln Elternrechte aus: Das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat im Grundgesetz (Art. 6) ist ausgewogen und klug formuliert. Der Staat besitzt aus gutem Grund kein Erziehungsrecht für die Kinder, sondern nur ein Wächteramt über das Handeln der Eltern.
Eine Grundgesetzänderung wäre symbolischer Natur. Denn was Kinder brauchen, ist nicht Symbolpolitik, sondern konkrete Aufmerksamkeit, Liebe, Ermutigung und Unterstützung. Echte konkrete Verbesserungen sind immer nur im Zuge des einfachen Rechts möglich.
Keine Verpflichtung durch UN-Kinderrechtskonvention: Die UN-Kinderrechtskonvention ist in der Argumentation der Befürworter der wichtigste Bezugspunkt. Die Konvention verlangt allerdings keine Aufnahme von „Kinderrechten“ in die jeweilige nationale Verfassung. Mit der Ratifizierung durch den deutschen Bundestag im Jahr 1992 gilt die Konvention bereits als Bundesgesetz, was für die Umsetzung ausreicht.
(nach „Familienbunt“, Zeitung des Familienbunds DV Augsburg, Ausgabe Sommer 2020)

Familien während der Corona-Krise – Pressemeldung des Landesverbands

München – In dieser schweren Zeit der Corona-Pandemie richten sich die bangen Blicke von Staat, Gesellschaft und Kirche voller Hoffnung auf die Kräfte der Familie. Es sind die Kräfte, die Werte wie Zusammenhalt und Solidarität hervorbringen und weitergeben. Aber gerade den Familien werden jetzt größte Opfer abverlangt. Sie sollen sich um ihre Angehörigen kümmern und dabei zugleich auf Distanz achten. Jeder kann sich ausmalen, was es bedeutet, wenn man Einkäufe für die Großeltern vor der Wohnungstür ablegen muss und nicht persönlich übergeben kann.

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