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Kinderrechte im Grundgesetz?

„Kinderrechte“ im Grundgesetz? Immer wieder taucht die Forderung auf, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Was auf dem ersten Blick charmant aussieht und man auch nicht dagegen sein könnte, hat einen (oder mehrere) Haken:

Es gibt keine Schutzlücke im Grundgesetz: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach in seiner Rechtsprechung bestätigt, dass Kinder schon immer Träger aller Grundrechte waren und sind. Der Gesetzgeber betrachtet Kinder auch nicht als Objekt. Im Gegenteil, bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden.
„Kinderrechte“ hebeln Elternrechte aus: Das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat im Grundgesetz (Art. 6) ist ausgewogen und klug formuliert. Der Staat besitzt aus gutem Grund kein Erziehungsrecht für die Kinder, sondern nur ein Wächteramt über das Handeln der Eltern.
Eine Grundgesetzänderung wäre symbolischer Natur. Denn was Kinder brauchen, ist nicht Symbolpolitik, sondern konkrete Aufmerksamkeit, Liebe, Ermutigung und Unterstützung. Echte konkrete Verbesserungen sind immer nur im Zuge des einfachen Rechts möglich.
Keine Verpflichtung durch UN-Kinderrechtskonvention: Die UN-Kinderrechtskonvention ist in der Argumentation der Befürworter der wichtigste Bezugspunkt. Die Konvention verlangt allerdings keine Aufnahme von „Kinderrechten“ in die jeweilige nationale Verfassung. Mit der Ratifizierung durch den deutschen Bundestag im Jahr 1992 gilt die Konvention bereits als Bundesgesetz, was für die Umsetzung ausreicht.
(nach „Familienbunt“, Zeitung des Familienbunds DV Augsburg, Ausgabe Sommer 2020)

Familien während der Corona-Krise – Pressemeldung des Landesverbands

München – In dieser schweren Zeit der Corona-Pandemie richten sich die bangen Blicke von Staat, Gesellschaft und Kirche voller Hoffnung auf die Kräfte der Familie. Es sind die Kräfte, die Werte wie Zusammenhalt und Solidarität hervorbringen und weitergeben. Aber gerade den Familien werden jetzt größte Opfer abverlangt. Sie sollen sich um ihre Angehörigen kümmern und dabei zugleich auf Distanz achten. Jeder kann sich ausmalen, was es bedeutet, wenn man Einkäufe für die Großeltern vor der Wohnungstür ablegen muss und nicht persönlich übergeben kann.

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