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Was ist Ihnen bei der Familienpolitik wichtig? Umfrage des Familienbunds-DV Bamberg

Der Familienbund – Diözesanverband Bamberg – hat eine Online-Umfrage gestartet, um herauszufinden, was bei der Familienpolitik am wichtigsten ist. Dazu wird eine „Wortwolke“ erstellt, die dann auf Postkarten zu finden sein wird.

Hier gibt es nähere Infos: https://familienbund-bamberg.de/aktuelles/pressemeldungen/meldung/Eine-starke-Wahl-fuer-Familien-Aktion-zur-Bundestagswahl-2021/

„Internationaler Tag der Familie“: Erzbischof Koch weist auf Doppelbelastung hin

Anlässlich des „Internationalen Tags der Familie“ am 15.05. hat Erzbischof Heiner Koch, Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, auf die Doppelbelastung von Familien und vor allem Alleinerziehenden während der Corona-Pandemie durch Homeschooling und Homeoffice hingewiesen.

Familien stünden sehr unter Druck. „Gerade das sollte eine Familienpolitik stärker berücksichtigen. Ebenso wichtig wie die finanzielle Absicherung ist es, Mut zur Familie zu machen. Familien und Alleinerziehende brauchen eine breite gesellschaftliche Anerkennung und eine deutlich vernehmbare Stimme in den Medien“, betont Erzbischof Koch.

„Was Väter und Mütter leisten, um Werte zu vermitteln und junge Menschen ganzheitlich zu bilden, ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unverzichtbar.“

Erzbischof Heiner Koch

Auch wenn die Erscheinungsformen der Familien sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt und erweitert haben, bleibe die Familie die Urzelle gesellschaftlichen Lebens. Erzbischof Koch bekräftigt: „In unserer Familie haben wir gelernt, füreinander da zu sein und uns gegenseitig auszuhalten. Unsere Eltern haben uns gezeigt, wie wir den Alltag meistern und schwierige Situationen bewältigen. Und unsere ersten Erfahrungen von Freude und Geborgenheit sind mit unseren Müttern, Vätern oder Großeltern verknüpft. Was Väter und Mütter leisten, um Werte zu vermitteln und junge Menschen ganzheitlich zu bilden, ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unverzichtbar. Auch deshalb steht die Familie unter dem besonderen Schutz des Staates. Dabei gilt unsere Sorge auch jenen, die alleinerziehend sind.“

Zur vollständigen Meldung:
https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/erzbischof-koch-zum-internationalen-tag-der-familie

„Jahr der Familie“ vorgestellt

Bei der Online-Sitzung des Diözesanfamilienrats am 03.05.2021 stellten Domvikar Harald Scharf und Pastoralreferent Andreas Dandorfer von der Fachstelle Ehe und Familie im Bistum Regensburg das „Jahr der Familie“ vor. Papst Franziskus habe es am Fest des Hl. Josef, also am 19.03.2021, eröffnet und es soll mit dem 10. Welttreffen der Familien in Rom am 26.06.2022 enden.

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Die Botschaft von Ostern lautet: Das Leben ist stärker als der Tod!

In seinem Osterbrief schreibt der Präsident des Bundesverbands des Familienbunds der Katholiken, Ulrich Hofmann, folgendes:

Und wieder ist es so ein ganz anderes Osterfest, das wir in den nächsten Tagen begehen werden. Und wieder greifen die Präventionsmaßnahmen in unsere jährlich bewährten Routinen ein. Und wieder kein Besuch bei den Großeltern, kein Kurzurlaub über die Feiertage, keine Treffen im Freundeskreis, kein Osterfeuer in der Nachbarschaft. Und wieder ist auch in unseren Kirchen alles anders, denn es wird keine feierlichen Gottesdienste mit großer Gemeinde geben.
Und doch muss ich mich sogleich korrigieren: es wird nicht alles anders sein, denn die Botschaft von Ostern ist und bleibt dieselbe – auch in diesem Jahr, gerade in diesem Jahr.
Die Botschaft von Ostern lautet: Das Leben ist stärker als der Tod!

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Interview mit Familienbund-Bundesgeschäftsführer zur Verfassungsänderung „Kinderrechte im Grundgesetz“

Union und SPD haben sich geeinigt, die Rechte von Kindern erstmals ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern.
Der Familienbund der Katholiken hält das für überflüssig. Eher solle das Jugendhilferecht angegangen werden. Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbundes, hat dies in einem Interview mit dem Domradio, das in Köln produziert wird, erläutert.

https://www.domradio.de/node/379908

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„Das geltende Verfassungsrecht schützt Kinder immer noch am besten“

Angesichts des bekanntgewordenen Formulierungsvorschlags der großen Koalition, Kinderrechte in der Verfassung sichtbar zu machen, spricht sich der Familienbund der Katholiken gegen eine Verfassungsänderung aus. „Der wortreiche Passus, auf dem sich die große Koalition nun geeinigt hat, scheint zwar mit Blick auf die Einschränkung von Elternrechten weitgehend entschärft, bleibt aber für die Stellung von Kindern in unserem Rechtssystem folgenlos und bietet Anlass für Missverständnisse.“ Zu dieser Einschätzung kommt Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin.

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Familienbund fordert Elternzeit und Elterngeld statt Homeoffice

Der Familienbund der Katholiken fordert zu Beginn des zweiten coronabedingten Lockdowns eine deutlich stärkere Unterstützung von Familien. „Die bisherigen familienfördernden Maßnahmen in der Pandemie sind unzureichend, gerade auch dann, wenn – was absehbar ist – die aktuellen Schul- und Kitaschließungen über die Weihnachtsferienzeit hinausgehen werden“, sagte der Präsident des Familienbunds, Ulrich Hoffmann, am Donnerstag in Berlin.

Konkret fordert der Verband vor allem die Einführung einer Corona-Elternzeit und eines Corona-Elterngeldes. Hoffmann warnte davor, dass sich die Mehrfachbelastungen für Familien aus dem ersten Lockdown im Frühjahr wiederholen könnten. Die Forderungen sind Teil eines Zehn-Punkte-Plans, den der Familienbund schon zuvor veröffentlicht hatte. Unter anderem spricht sich der Verband für einen nationalen Familiengipfel sowie Leitlinien für mehr Geld und Personal an Schulen und Kitas aus.

Vollständige Meldung des Bundesverbands

Geplante Elterngeldreform fehlt der Ehrgeiz

Trotz kleiner Verbesserungen halbherzig, zuweilen kleinlich und mehr arbeitsmarkt- als familienorientiert – der Familienbund der Katholiken kritisiert die Elterngeldreform der Bundesregierung und vermisst den nötigen großen Wurf. Das macht der Verband heute in einer öffentlichen Anhörung vor dem Familienausschuss des Deutschen Bundestages deutlich. Dennoch verbessere der Gesetzentwurf nach Ansicht des Verbandes an einigen Stellen die bisherigen Elterngeldregelungen ein wenig. So begrüßt der Familienbund grundsätzlich die Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus und die Anerkennung von Elterngeldmonaten bei Eltern frühgeborener Kinder. Dass viele Familien von der Mini-Reform profitieren werden, glaubt der Familienbund allerdings nicht. Dafür seien die Anpassungen zu geringfügig, die Materie zu komplex und die Antragsverfahren zu kompliziert. Daran änderten auch inzwischen digitale Antragsverfahren für Eltern nichts. Mit einer wesentlich höheren Inanspruchnahmequote beim Partnerschaftsbonus, dem Herzstück der Reform, rechnet allerdings selbst die Bundesregierung nicht: Mehrkosten weist der Gesetzentwurf nicht aus. Der Familienbund fordert, das Mindestelterngeld um 50 Prozent auf 450 Euro pro Monat zu erhöhen, beim Elterngeld Plus auf 225 Euro. „Die Anhebung des Mindestelterngeldes ist auch deswegen überfällig, weil der Betrag in Höhe von 300 Euro bereits seit 1986 konstant ist. Bereits die Vorgängerregelung des Elterngeldes – das Erziehungsgeld – sah eine Zahlung in dieser Höhe vor, von damals 600 DM“, sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin.

Kinderrechte im Grundgesetz?

„Kinderrechte“ im Grundgesetz? Immer wieder taucht die Forderung auf, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Was auf dem ersten Blick charmant aussieht und man auch nicht dagegen sein könnte, hat einen (oder mehrere) Haken:

Es gibt keine Schutzlücke im Grundgesetz: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach in seiner Rechtsprechung bestätigt, dass Kinder schon immer Träger aller Grundrechte waren und sind. Der Gesetzgeber betrachtet Kinder auch nicht als Objekt. Im Gegenteil, bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden.
„Kinderrechte“ hebeln Elternrechte aus: Das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat im Grundgesetz (Art. 6) ist ausgewogen und klug formuliert. Der Staat besitzt aus gutem Grund kein Erziehungsrecht für die Kinder, sondern nur ein Wächteramt über das Handeln der Eltern.
Eine Grundgesetzänderung wäre symbolischer Natur. Denn was Kinder brauchen, ist nicht Symbolpolitik, sondern konkrete Aufmerksamkeit, Liebe, Ermutigung und Unterstützung. Echte konkrete Verbesserungen sind immer nur im Zuge des einfachen Rechts möglich.
Keine Verpflichtung durch UN-Kinderrechtskonvention: Die UN-Kinderrechtskonvention ist in der Argumentation der Befürworter der wichtigste Bezugspunkt. Die Konvention verlangt allerdings keine Aufnahme von „Kinderrechten“ in die jeweilige nationale Verfassung. Mit der Ratifizierung durch den deutschen Bundestag im Jahr 1992 gilt die Konvention bereits als Bundesgesetz, was für die Umsetzung ausreicht.
(nach „Familienbunt“, Zeitung des Familienbunds DV Augsburg, Ausgabe Sommer 2020)

Familien während der Corona-Krise – Pressemeldung des Landesverbands

München – In dieser schweren Zeit der Corona-Pandemie richten sich die bangen Blicke von Staat, Gesellschaft und Kirche voller Hoffnung auf die Kräfte der Familie. Es sind die Kräfte, die Werte wie Zusammenhalt und Solidarität hervorbringen und weitergeben. Aber gerade den Familien werden jetzt größte Opfer abverlangt. Sie sollen sich um ihre Angehörigen kümmern und dabei zugleich auf Distanz achten. Jeder kann sich ausmalen, was es bedeutet, wenn man Einkäufe für die Großeltern vor der Wohnungstür ablegen muss und nicht persönlich übergeben kann.

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